Embajada de Venezuela
 
 
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Unidad de Asuntos Culturales

Kulturabteilung

Artikel 98. Das Kulturschaffen ist frei. Diese Freiheit umfasst das Recht auf Investition,
Produktion und Verbreitung des kreativen,  wissenschaftlichen, technologischen und
humanistischen Schaffens einschließlich des gesetzlichen Schutzes der Urheberrechte.

Artikel99. Die Kulturwerte stellen ein unverzichtbares Gut  des venezolanischen Volkes
und ein grundlegendes Rechtsgut dar, das der Staat fördert und garantiert,
indem er dafür Sorge trägt, dass die erforderlichen  Rahmenbedingungen,
gesetzlichen Instrumente und Haushaltsmittel gewährleistet sind.

Kapitel VI: Die Rechte auf dem Gebiet der Kultur und der Bildung
Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela

 

Mission der Kulturabteilung

Die Kulturabteilung der Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela definiert sich als einen Raum kultureller Begegnung, ein Zentrum der „Vermittlung” von  Informationen über die venezolanische Kunst, Kultur und Geschichte. Die Mission der „Verbreitung”  besteht darin, die Präsenz von Kultur, Bildung, Wissenschaft und Sport unseres Landes in Deutschland zu begünstigen und zu fördern. In diesem Sinn reflektiert die Kulturabteilung die breite Skala künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Darbietungen, die im multikulturellen Erbe des venezolanischen Volkes verankert sind.

Die enge Zusammenarbeit mit den Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen der Bundesrepublik Deutschland wird von der Kulturabteilung hergestellt. Die daraus resultierenden Beziehungen und Kontakte zwischen Künstlern, Dozenten, Wissenschaftlern, Studenten und Sportlern beider Nationen werden ständig intensiviert. Die Kulturabteilung organisiert Veranstaltungen, die die gemeinsame Entwicklung kultureller, bildender und wissenschaftlicher Projekte fördern, um dauerhafte Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit zu erreichen.
Die Arbeit der Kulturabteilung umfasst die Präsentation von Projekten und Veranstaltungen bis hin zu der Suche nach Partnern für Zusammenarbeit und der Übernahme der Schirmherrschaft gemeinsamer Projekte. Eine andere Aufgabe ist die Fachberatung auf den Gebieten der Bildung, der Wissenschaft und des Austauschs. Mit besonderem Interesse verfolgt die Kulturabteilung die kulturellen Beziehungen, die sich auf das 1987 geschlossene Kulturabkommen zwischen beiden Nationen gründen.

 

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